SWIFT-Abkommen wird ausgesetzt
13.02.2010
Das EU-Parlament hat Mitte Februar die Ratifizierung des zwischen der EU und den USA abgeschlossenen SWIFT-Abkommens mit großer Mehrheit
abgelehnt. Berichterstattung auf europa.eu
SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ist eine in den 70er Jahren gegründete internationale Genossenschaft der
Geldinstitute mit Sitz in Belgien. Sie betreibt ein Telekommunikationsnetz für den Nachrichtenaustausch zwischen mehr als 8000 Geldinstituten in
über
200 Ländern. Die Informationen der SWIFT sind daher eine Goldgrube zur Auswertung internationaler Finanztransaktionen.
Zwecks Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung wurde das sogenannte SWIFT-Abkommen zwischen der EU und den USA geschlossen. Es erlaubt den USA
u.a.
den Zugriff auf Namen der Überweisenden und der Überweisungsempfänger sowie den Überweisungsbetrag.
Hauptargument für die Ablehnung der Ratifizierung war die unzureichende Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange und der
Privatsphäre
der Betroffenen. Diese haben beispielsweise keine Möglichkeit, gegen eine missbräuchliche Verarbeitung seiner Daten gerichtlich vorzugehen.
Darüber hinaus wurde kritisiert, dass die Regeln zum Austausch und zur Speicherung der Daten in keinem Verhältnis zur erreichbaren
Sicherheit
stehen.
Die EU plant nunmehr eine Überarbeitung des SWIFT-Abkommens, in der datenschutzrechtliche Aspekte stärker beachtet werden:
- der Schutz persönlicher Daten der EU-Bürger soll in vollem Umfang gewahrt werden,
- die Daten sollen ausschließlich für Zwecke der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung verwendet werden dürfen,
- der Rechtsschutz in Zusammenhang mit den Daten soll den gleichen Rechtsmittelverfahren unterliegen, wie bei innerhalb der Europäischen
Union
gespeicherten Daten,
- rechtswidrige Verarbeitungen sollen Schadensersatzansprüche begründen.
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Sebastian Ertel
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