| Newsletter Dezember 2011
Themen:
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Zurzeit finden Sie auf unseren Webseiten folgende Themen:
- Auftragsdatenverarbeitung oder Funktionsübertragung
In den letzten Jahren sind sehr viele Unternehmen dazu übergegangen, Dienstleistungen jeglicher Art, sei es die Organisation und Abrechnung von Dienstreisen, das Leasing von Fahrzeugen, sei es die Lohn- und Gehaltsabrechnung oder die Finanzbuchhaltung, das Inkasso, der Betrieb von Call-Centern, das Marketing oder die Organisation von Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen an externe Dienstleister zu vergeben. Die in diesem Zusammenhang stattfindende Datenerhebung und -verarbeitung durch den Auftragnehmer bzw. die Datenübertragung vom Auftraggeber an den Auftragnehmer kann - je nach mit dem Auftrag verbundenem inhaltlichen Ermessensspielraum, der Eigenverantwortung und der Weisungsbefugnis des Auftraggebers - entweder als Auftragsdatenverarbeitung, nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder als Funktionsübertragung interpretiert werden. Die Einordnung spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung unter welchen Umständen Daten zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden dürfen.
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- Cloud Computing
Cloud Computing ist seit geraumer Zeit in aller Munde - und wird fraglos in den kommenden Monaten und Jahren an Bedeutung zunehmen. Bereits in Kürze wird es so verbreitet sein, dass es nicht mehr als etwas "Besonderes" oder Neues wahrgenommen wird, sondern Bestandteil der gewohnten, allgegenwärtigen Datenverarbeitung.
Lesen Sie mehr zu den datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten des Cloud Computing.
- Videoüberwachung
Ob Fahrstühle, Einkaufszentren, Parkplätze oder Cafés - immer mehr Bereiche des täglichen Lebens werden per Videokamera überwacht. Die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, wie z.B. Schulen, Behörden oder durch die Polizei ist dabei anders zu bewerten als eine Videoüberwachung durch Unternehmen oder Einzelpersonen. Öffentliche Stellen dürfen nur dann Überwachungskameras einsetzen, wenn dies im Bundes- oder Landesgesetz speziell geregelt ist. Der Videoeinsatz bei Unternehmen richtet sich hingegen vor allem nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
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- Abgleich von Personaldaten mit Antiterrorlisten
Vor sechs Jahren wurde auf EU-Ebene der Status des "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" eingeführt. Mit diesem Status, der bei der Zollbehörde beantragt werden muss, können Unternehmen innerhalb der EU in einem vereinfachten Verfahren Zollbewilligungen erhalten. Die Voraussetzungen, die ein "zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" erfüllen muss, ergeben sich aus der Zollkodex-Durchführungsverordnung der europäischen Kommission und der Dienstanweisung "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter-AEO". Danach sind Unternehmen, die den AEO-Status anstreben u.a. verpflichtet, die Daten von Lieferanten und Beschäftigten mit den Antiterrorismuslisten der EU abzugleichen.
Lesen Sie mehr... über das Spannungsfeld zwischen den Interessen der Terrorbekämpfung und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
- Facebook und "Gefällt mir" Button
Das soziale Netzwerk Facebook ist erneut hinsichtlich des Umgangs mit persönlichen Daten in die Kritik geraten. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hat sich als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Schleswig-Holstein in den letzten Monaten kritisch mit Facebook auseinandergesetzt und kommt zu dem Schluss, dass der Einsatz des "Gefällt mir" Buttons rechtswidrig sei.
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- Betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Betriebliche Vorsorgeuntersuchungen haben nicht nur in der Vergangenheit für skandalträchtige Schlagzeilen, wie z. B. "Bluttest bei Daimler - Schikanierte Bewerber", gesorgt. Auch heute noch sind betriebsärztliche Untersuchungen allgemein dazu geeignet, datenschutzrechtliche Unsicherheit auf beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses zu begründen.
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- Betriebliche E-Mail und Internetnutzung
Immer mehr Arbeitgeber erlauben ihren Beschäftigten, das Internet und die betriebliche E-Mail Adresse privat zu nutzen. Dabei handelt es sich um keine Selbstverständlichkeit, normalerweise wäre wegen Verletzung der (Hauptleistungs-) Pflicht zur Arbeit eine private Nutzung grundsätzlich verboten.
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- Newsletter Versand
Der Versand von (Werbe-)Newslettern gehört zu den üblichen Marketingmaßnahmen von Unternehmen. Einerseits können Werbemails im Vergleich zu Briefsendungen kostengünstig hergestellt und versandt werden. Andererseits erhält der Versender in der Regel unmittelbar ein automatisches Feedback, wenn eine E-Mail-Adresse nicht mehr existiert. Diesen Vorteilen stehen erhebliche rechtliche Anforderungen, die bei einer rechtskonformen E-Mail-Werbung zu berücksichtigen sind, gegenüber.
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Datenschutz Schlagzeilen aus der zweiten Jahreshälfte
Auch unsere Beiträge unter "Aktuelles" können Sie als RSS-Feed abonnieren. Eine Auswahl der aktuellen Themen finden Sie hier:
Neu als betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Wir freuen uns, jetzt auch für folgende Unternehmenden den externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu stellen:
- agma data GmbH
- ArcelorMittal Bottrop GmbH
- BIBA - Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH
- C+K Service GmbH
- dbh Logistics IT AG
- Del Monte (Germany) GmbH
- Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
- Deutsches Schiffahrtsmuseum
- Evangelisches Krankenhaus Lippstadt
- GOB-Service mbH
- kwb tools GmbH & Co. KG
- Lerbs Aktiengesellschaft
- RKR Gebläse und Verdichter GmbH
- Shire Deutschland GmbH
- Travelzoo (Europe) Ltd
- Übersee-Museum Bremen
Neue Mitarbeiter
Auch in der zweiten Jahreshälfte haben wir unser Team verstärkt, Dr. Maxi Ines Carl und Nils Foerster sind seit August als Volljuristen im Bereich Datenschutz Services tätig und Britta Overbeck unterstützt uns in der Finanzbuchhaltung.
Wir möchten die neuen Kollegen/innen hiermit nochmals sehr herzlich begrüßen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
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