Werden beispielsweise personenbezogene Daten über das Internet übertragen bzw. übermittelt, sind für die unterschiedlichen Transportebenen jeweils spezielle Aspekte des Telekommunikations- und Multimediarechts gültig. Im Gesundheitswesen sind neben der ärztlichen Schweigepflicht als Norm des medizinischen Standesrechts zahlreiche bereichsspezifische Regelungen wie landeseigene Krankenhausgesetze anwendbar. Im Rahmen der neuen Arbeitsmarktreformen gilt es, die komplexen Regelungen der Sozialgesetzbücher zielgerichtet anzuwenden. Kein EDV-Projekt ist daher heute mehr ohne die differenzierte Betrachtung der rechtlichen Vorgaben durchführbar.
Die Datenschutzgesetze enthalten lediglich die Zielvorgaben für den Schutz personenbezogener Daten, liefern jedoch keine Aussage über das Wie. Diese Lücke wird durch praxisgerechte Datenschutzkonzepte geschlossen, die insbesondere Auskunft geben über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Darüber hinaus werden Maßnahmen beschrieben, mit denen das Unternehmen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße und datenschutzrechtliche Datenverarbeitung gerecht wird.