Öffentliche Stellen des Landes müssen grundsätzlich einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen, und zwar unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Behördlicher Datenschutzbeauftragter kann ein Beschäftigter der öffentlichen Stelle sein, aber auch eine externe Person.
Nach den Vorgaben aller Landesdatenschutzgesetze (in Bremen z.B. § 7a BremDSG, in Niedersachsen § 8a NdsDSG, in Hamburg § 10a HambDSG, in Schleswig-Holstein § 10 LDSG-SH) müssen öffentliche Stellen des Landes grundsätzlich einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen, und zwar unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Insoweit sind die Landesdatenschutzgesetze enger als das Bundesdatenschutzgesetz, wonach nur Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitern diese Pflicht haben.
Anders als nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben Behörden jedoch die Möglichkeit, gemeinsame Datenschutzbeauftragte für mehrere öffentliche Stellen zu bestellen. Erforderlich hierfür ist lediglich, dass sich die Behörden hierüber abstimmen und so eine gemeinsame Bestellung ermöglichen.
Ja! Behördlicher Datenschutzbeauftragter kann ein Beschäftigter der öffentlichen Stelle sein, aber auch eine externe Person. Voraussetzung ist, dass der Datenschutzbeauftragte die entsprechenden Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzes besitzt oder, wie es juristisch heißt, "die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit". Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung mit erfahrenen Juristen und Informatikern an und stellen Ihnen umfangreiches Know-how auf den Gebieten Datenschutz und IT-Sicherheit zur Verfügung. Und das natürlich nicht nur in Norddeutschland - da wir bundesweit tätig sind, freuen wir uns auf Kunden aus dem gesamten Bundesgebiet. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung!
Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat nach den Landesdatenschutzgesetzen zahlreiche Aufgaben wahrzunehmen; er sollte:
Die datenschutz nord GmbH kann entweder den behördlichen Datenschutzbeauftragten bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterstützen, d.h. Schulungsmaßnahmen oder gezielte Sicherheitsanalysen in der Behörde durchführen, aber auch in Einzelfragen behilflich sein.
In vielen Unternehmen und Behörden stellt die datenschutz nord bzw. der Geschäftsführer den externen Datenschutzbeauftragten und übernimmt damit auch die gesetzlich normierte Verantwortung für den betrieblichen bzw. behördlichen Datenschutz.
Wir vereinbaren mit Ihnen entweder einen monatlichen, quartals- oder jahresweisen Pauschalpreis, der die kontinuierliche Betreuung ihrer Behörde in allen datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Fragen vollständig umfasst. Der Umfang der Beratung richtet sich nach der Behördengröße, aber auch nach der Anzahl der Verfahren mit personenbezogenen Daten.
Bei zahlreichen Kunden ist zu Beginn unserer Tätigkeit ein höherer Beratungsbedarf zu verzeichnen, um zunächst einen datenschutzkonformen Status-Quo herzustellen. In solchen Fällen führen wir zunächst projektbezogen eine umfangreiche Istaufnahme durch, die nicht nur im Hinblick auf die zu erstellende Verfahrensbeschreibung den Istzustand angemessen dokumentiert, sondern auch eine Schwachstellenanalyse beinhaltet, die einvernehmlich zusammen mit den Spezialisten in der Behörde durchgeführt wir.
